1. Umfang und Gültigkeit (ab 01.01.2022):
1.1. Die folgenden Bedingungen gelten, soweit nicht schriftlich anderes vereinbart, für alle von MEDITEC Medizintechnik GmbH („MEDITEC“) mit Sitz in 3104 St. Pölten, Mathilde Beyerknecht-Strasse 9, getätigten Vertragsabschlüsse mit Kunden. Mit diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen im Widerspruch stehende Bedingungen und besondere Vorschriften des Kunden verpflichten MEDITEC nur dann, wenn MEDITEC diese im Einzelfall ausdrücklich schriftlich anerkannt hat und gelten auch nur dann für das jeweilige Kaufgeschäft, für das sie vereinbart wurden.
1.2. Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben bei Produktbeschreibungen (digital und Druck) sind nur annähernd und unverbindlich. Insbesonders Abbildungen der im Webshop gezeigten Produkten gelten als Symbolbilder, die von den tatsächlichen Produktbildern abweichen können. Irrtum und Druckfehler sind vorbehalten.
1.3. Zusätzliche Serviceleistungen der MEDITEC, wie auszugsweise Mobiltelefonie, Tankkarten und Autoreifen sind ausschließlich für Kunden der MEDITEC in aktiver Geschäftsbeziehung und im gewerblichen Bereich vorbehalten.
2. Bestellung, Rücktritt/Widerruf, Rücksendung, Manipulationsgebühr
2.1. MEDITEC nimmt Kundenbestellungen per Brief, Telefon, Telefax, E-Mail oder über den MEDITEC-Webshop entgegen. Jede Bestellung des Kunden stellt ein Kaufangebot dar. Ein Vertrag kommt erst nach Annahme durch MEDITEC zustande. Dies gilt auch für die unter Pkt 1.3. angeführten Leistungen. Der Eingang einer Bestellung über den MEDITEC-Webshop wird unverzüglich nach Abschluss an die bekannt gegebene E-Mail-Adresse rückbestätigt (Empfangsbestätigung gemäß § 10 Abs 2 ECG). Die Rückbestätigung stellt seitens MEDITEC noch keine Annahme des Kaufangebots des Kunden dar. MEDITEC behält sich vor, ein Kaufangebot (Bestellung) ohne Begründung abzulehnen. Dies gilt auch für Unwägbarkeiten im Zusammenhang eines Kaufantrags. Eine Ablehnung wird binnen 5 Werktagen Bearbeitungsfrist ab Bestelleingang dem Kunden in telefonischer oder schriftlicher Form (E-Mail, Telefax oder Brief) zur Kenntnis gebracht. Mit einem Kaufangebot (Bestellung) des Kunden und einer Zustimmung durch MEDITEC kommt ein Kaufvertrag mit dem Auftraggeber zustande. Die Annahme der Bestellung kann schriftlich (z.B. mittels Auftragsbestätigung), durch Überschreiten der Ablehnungsfrist oder auch ohne weitere Information direkt mit der Warenlieferung erfolgen. Bestellungen werden zu den Geschäftszeiten werktags von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 09.00 Uhr – 16.00 Uhr, Freitag von 09.00 – 14.00 Uhr bearbeitet. Der Auftraggeber ist verpflichtet eine Zustellbarkeit an die bei der Bestellung angegebene Adresse sicherzustellen.
2.2. Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Sonder- und Großbestellungen ab einem Auftragswert von EUR 6.000,- inkl. USt. eine Anzahlung in der Höhe von 20% des Kaufpreises (Auftragswert der gesamten Bestellung) zu leisten. Sonderbestellungen über Produkte, die nicht im Produktportfolio der MEDITEC geführt werden, sowie Spezialanfertigungen und Ersatzteile sind von der Rücknahme bzw. dem Widerruf und dem Umtausch ausgeschlossen.
2.3. Sofern nicht anders vereinbart, wird bei der Zurverfügungstellung von Leih- oder Testgeräten eine zuvor vereinbarte Leihgebühr verrechnet. Der Kunde erklärt sich mit der Bestellung eines Leih- oder Testgerätes von MEDITEC einverstanden, nach Rückgabe dieser die Kosten für die Reinigung/Desinfektion und Wiederaufbereitung in Rechnung gestellt zu bekommen. Erforderliche Reparaturen zur Behebung von Schäden in Folge der Nutzung von Leih- oder Testgeräten, eigen- oder fremdverschuldet vom Kunden/Anwender verursacht, werden nach technischer Bewertung und tatsächlichem Aufwand nach Rückgabe in Rechnung gestellt. Sinngemäß gilt dies auch für die Beschädigung an bereitgestellten und zur Rücknahme vorgesehenen Bemusterungen. Werden für den ordnungsgemäßen Betrieb eines Leih- oder Testgerätes erforderliche und vom Hersteller vorgeschriebene Mittel/Verbrauchsmaterialien benötigt, werden diese von MEDITEC für die Dauer der Nutzung beigestellt und nach Verbrauch (in Originalgebindeeinheiten) verrechnet.
2.4. Widerruf
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde die MEDITEC Medizintechnik GmbH, Mathilde Beyerknecht-Strasse 9, 3104 St. Pölten, bestellung@meditec.at, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, E-Mail oder Kontaktformular über die Website) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Unangekündigte Warenretouren ohne vorherige Information zum Widerruf sind unzulässig und werden bei Zustellung als Warenretoure von MEDITEC nicht angenommen. Ein daraus entstehender Rückversand an den Absender (Kunden) ist i.d.R. kostenpflichtig und geht ausschließlich zu Lasten des Kunden. Diese Kosten werden über MEDITEC nicht rückerstattet.
Der Kunde kann für den Widerruf auch eine eindeutige Erklärung auf der Webseite von MEDITEC (Kontaktformular) elektronisch anführen und übermitteln. Macht der Kunde von dieser Möglichkeit Gebrauch, so wird ihm von MEDITEC unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Kein Widerrufsrecht besteht für Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (Sonderanfertigungen) oder aufgrund der notwendigen, durchgehenden (Tief-)Kühlung schnell unbrauchbar werden (so z.B. Kühl- (+2°C bis +8°C) oder Tiefkühlware (-20°C bis –70°C)).
Ist der Kunde Verbraucher, hat er das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Kaufangebote („Bestellungen“) von Privatkunden (Verbrauchern) mit Produkten zur invasiven Anwendung (z.B.: Kanülen, Infusionszubehör), sowie jene welche von Seiten des Herstellers ausschließlich zur Anwendung durch medizinisches Personal bestimmt sind, können nicht angenommen werden. Für eine Auftragsannahme ist die Vorlage eines entsprechenden Nachweises obligatorisch.
2.5. Folgen des Widerrufs
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat ihm MEDITEC alle erhaltenen Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwendet MEDITEC dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
MEDITEC kann die Rückzahlung verweigern, bis MEDITEC die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
2.6. Rücksendung
Im Fall eines Widerrufs hat der Kunde die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Kunde MEDITEC über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an MEDITEC zurückzusenden oder zu übergeben.
Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.
Der Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Ware wird nur im unbenutzten, unbeschädigten Originalzustand mit gültigem Ablaufdatum und in der Originalverpackung zurückgenommen. Waren für epidemiologische Verwendungen (z.B.: Covid Produkte) sind generell von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen.
2.7. Manipulationsgebühr bei Warenrücksendungen ohne ersichtlichem Grund
Eine Warenrücksendung, der eine eindeutige und unmissverständliche Bestellung zu Grunde liegt und wo eine bestellkonforme Auslieferung durch MEDITEC erfolgt ist, haben aus Sicht der MEDITEC keinen nachvollziehbaren Rücksendegrund. MEDITEC verrechnet in diesen Fällen für die Bearbeitung der Wareneingangsprüfung und Warenaufbereitung, sowie der Wiedereinlagerung eine Manipulationsgebühr von 10%, bemessen am Warenverkaufswert der Retoure, maximal jedoch EUR 180,- inkl. USt.
3. Lieferung/Versand/Kosten:
3.1. Bei Aufträgen (Bruttowarenfakturenwert) von bis zu EUR 140,– inkl. USt. werden die Versandkosten für den Normaltransport als Postpaket oder -brief pauschal mit EUR 9,50 inkl. USt. ab 1.1.2024 in Rechnung gestellt. MEDITEC behält sich das Recht vor, bei gewünschten und notwendigen Teillieferungen auch ohne Vorankündigung zusätzliche Paketgebühren in Rechnung zu stellen. Sofern nicht anders vereinbart, werden die Kosten für ausdrücklich gewünschte Boten- oder Expresszustellungen individuell in Rechnung gestellt. Bei nachweislicher Verweigerung der Warenannahme von bestellten Waren, werden sämtliche im Zusammenhang mit der Rücksendung anfallenden Logistikkosten an den Kunden weiterverrechnet.
3.2. Geringfügige oder sachlich gerechtfertigte Änderungen oder Abweichungen von Bestellungen nach Punkt 2.1. gelten vom Auftraggeber vorweg als genehmigt, sofern ihm diese zumutbar sind (z.B. Chargenunterschiede im Rahmen der Spezifikationen).
3.3. Der Kunde ist berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, sofern MEDITEC den Verzug mit den vereinbarten Lieferfristen um mehr als eine Woche zu vertreten hat und die vom Kunden mit eingeschriebenem Brief zu setzende Nachfrist von vier Wochen verstrichen ist.
3.4. MEDITEC behält sich vor, die Bestellmengen einseitig zu reduzieren und Teillieferungen durchzuführen, soweit dies dem Kunden nicht nachweislich unzumutbar ist (z.B. keinerlei Verwendbarkeit für reduzierte Mengen).
3.5. Der Kunde ist verpflichtet, alle (technischen) Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen zu erfüllen, die zur Leistungserbringung erforderlich sind. Sollte der Auftraggeber aus diesem Grund oder aus einem anderen Grund die Ware nicht vereinbarungsgemäß übernehmen (Annahmeverzug), ist MEDITEC nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, den Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwendung, wie z.B. frustrierte Transportkosten oder Lagergebühren, im angemessenen Ausmaß dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
3.6. Liegt bei Bestellungen von medizintechnischen Geräten (mit einer Lieferadresse in Österreich) eine Verpflichtung zur Aufstellung, Inbetriebnahme und Geräteeinweisung gemäß Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBV) vor, so werden diese Leistungen —sofern nicht schriftlich anders vereinbart kostenpflichtig – durch MEDITEC, oder von einem durch MEDITEC autorisiertem Partnerunternehmen erbracht. Der Kunde hat hierzu für eine Zugänglichkeit zum Aufstellungsort, sowie für eine örtlich/räumlich passende Gegebenheit zur ordnungsgemäßen Aufstellungs- und Inbetriebnahmemöglichkeit des medizintechnischen Gerätes zu sorgen (z.B. fachmännischer Stromanschluss). Etwaige zusätzliche Tätigkeiten, wie z.B. Demontage – bzw. Rückmontagetätigkeiten von vorhandenem Mobiliar zwecks Zugänglichkeit zum Aufstellungsort, Kabelzusatzverlegarbeiten, oder sonstige für die ordnungsgemäße Funktion des medizintechnischen Gerätes nicht erforderlichen, handwerklichen Tätigkeiten am Aufstellungsort werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.7. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz der MEDITEC in St. Pölten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über.
4. Preise:
4.1. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise exklusive Umsatzsteuer und Versandkosten.
4.2. Bei einer Lieferung in ein Nicht-EWR-Land hat der Kunde alle Im- und Exportspesen inklusive allfälliger Zölle, Gebühren und Abgaben zu tragen.
4.3. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen oder für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie für Handelswaren, Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten etc verändern, so ist MEDITEC berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt diese Bestimmung nicht.
5. Zahlung:
5.1. Voraussetzung für die unter Pkt 1.3 angeführten Zusatzserviceleistungen der MEDITEC, wie beispielsweise den Bezug von Tankkarten- und Mobiltelefonabrechnungen, ist die Erteilung eines Einziehungsauftrages. Die Bankspesen für Bankeinzüge, die mangels Kontodeckung oder aus anderen Gründen nicht abgebucht werden können, werden dem Kontoinhaber in Rechnung gestellt. Die Rechnungslegung erfolgt – soweit möglich – umgehend nach Lieferung.
5.2. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Preise für Handelswarenlieferungen 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.3. Unbeschadet einer anderslautenden Bestimmung des Auftraggebers werden Zahlungen zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen, und dann auf Kapital (beginnend mit der ältesten Verbindlichkeit) angerechnet.
5.4. Einwendungen des Auftraggebers gegen in Rechnung gestellte Forderungen sind schriftlich binnen 14 Tagen zu erheben. Andernfalls gelten die Forderungen als anerkannt.
5.5. MEDITEC behält sich das Eigentum an allen Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren (Zinsen, Versandspesen, Kosten für Montage und Installation, Bankspesen etc) vor. Der Auftraggeber hat MEDITEC von einer Pfändung oder einer anderen Inanspruchnahme der Ware durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. MEDITEC ist berechtigt, die gelieferte Ware auch im Fall der Vereinigung mit anderen Sachen unter Berufung auf ihr Eigentum heraus zu verlangen. Ist der Eigentumsvorbehalt erloschen und die Forderung aus der Lieferung nicht in sonstiger Weise besichert, so verpflichtet sich der Kunde, an MEDITEC sämtliche Forderungen, die ihm aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an einen Dritten erwachsen, abzutreten. Die Abtretung beschränkt sich auf den in der Faktura ausgewiesenen Preis.
5.6. Ist der Kunde mit der Zahlung oder einer sonstigen Leistung in Verzug, so kann MEDITEC
5.7. Unternehmer verzichten auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Ist der Kunde Verbraucher, ist eine Aufrechnung jedoch möglich im Falle unserer Zahlungsunfähigkeit sowie bei Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit unserer Forderung stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückbehaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages. Diese Einschränkung gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
5.8. Die nachträgliche Erstellung und Übermittlung von Rechnungskopien und Belegen in größerem Umfang bzw. größerer Anzahl, sowie aus Zeiträumen rückwirkend von mehr als einem Jahr ist kostenpflichtig. Ebenso kostenpflichtig sind die Erstellung und Übermittlung von individuellen Aufstellungen, Statistiken und Auswertungen, die über ein vertretbares Maß an zeitlichen Arbeitsaufwand hinausgehen.
5.9. Gutscheine und Gutschriften
Für Gutscheine ist keine Barablöse möglich. Gutscheine können nur dann bei einer Bestellung in Abzug gebracht werden, wenn diese gänzlich durch den Bestellwert aufgehoben werden. Anfallende Differenzen zu Gunsten des Einlösers können nicht weiter als Restguthaben berücksichtigt werden. Allenfalls ist der Gutschein bei einer Folgebestellung anzuwenden. Wird ein Gutschein nicht innerhalb der am Gutschein angegeben Gültigkeitsdauer eingelöst, erlischt der Anspruch ersatzlos. Sollte am Gutschein keine Gültigkeitsdauer angeführt sein, so verfällt dieser nach 3 Jahren ab Ausstellungsdatum und kann danach nicht mehr eingelöst werden.
Etwaige Gutschriften werden bei autorisiertem Abbuchungsauftrag automatisch von MEDITEC am Kundenkonto gegengerechnet und in Abzug gebracht. Restguthaben einer Gutschrift werden berücksichtigt. Bei Banküberweisung durch den Kunden kann eine bestehende Gutschrift direkt bei der Zahlung gegengerechnet bzw. abgezogen werden. Die Einlösung einer Gutschrift ist im Wert als Verrechnungstext bei der Banktransaktion zwecks Nachvollziehbarkeit als Hinweis anzuführen. Wird eine Gutschrift nicht innerhalb drei Jahre ab Ausstellungsdatum eingelöst, erlischt der Anspruch auf Einlösung/Abgeltung zur Gänze.
6. Gewährleistung:
6.1. Zusagen der Angestellten von MEDITEC über die Verwendbarkeit oder besondere Eigenschaften der Ware sind unverbindlich und stellen keine ausdrückliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, wenn sie nicht schriftlich erfolgen.
6.2. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass Mängel MEDITEC unverzüglich per Brief, per Telefax oder per E-Mail angezeigt werden, und zwar erkennbare Mängel jedenfalls binnen 3 Werktagen nach Übernahme, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung jedoch spätestens innerhalb der Gewährleistungsfrist gemäß Punkt 6.7. Die Mängelrüge hat eine möglichst genaue Umschreibung des Mangels zu enthalten. Kopien des Lieferscheins und der Rechnung sind mit zu übermitteln. MEDITEC behält sich vor, die mangelhafte Ware beim Auftraggeber auf die gerügten Mängel zu untersuchen und mitzunehmen. Eine Rücksendung der Ware ohne vorherige schriftliche Vereinbarung mit MEDITEC ist unzulässig. MEDITEC behält sich vor, nicht vereinbarte Warnrücksendungen nicht anzunehmen.
6.3. Der Anspruch aus Gewährleistung ist in jedem Fall mit dem Fakturenwert der gelieferten und mangelhaften Ware begrenzt.
6.4. MEDITEC erfüllt ihre Gewährleistungsverpflichtungen an ihrem Sitz nach ihrer Wahl entweder durch Lieferung mangelfreier Ware, Verbesserung, Nachlieferung von Fehlmengen oder Rückabwicklung des Vertrages (dh Rückzahlung des Kaufpreises) innerhalb von sechs Wochen ab Reklamation. Mit MEDITEC vereinbarte Rücksendungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Dieser hat auch die Gefahr für Verlust oder Beschädigung zu tragen.
6.5. Handelsübliche oder geringfügige, technisch bedingte Abweichungen der Qualität, Quantität, Farbe, Größe, des Gewichtes, der Ausrüstung oder des Design stellen weder Gewährleistungsmängel noch Nichterfüllung des Vertrages dar.
6.6. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab dem Zeitpunkt der Übergabe (außer bei Waren mit einem früheren Ablaufdatum oder einer kürzeren Aufbrauchsfrist). Der Kunde hat zu beweisen, dass der behauptete Mangel im Zeitpunkt der Übergabe vorlag. Ist der Kunde Unternehmer, wird die Anwendung des § 924 Satz 2 ABGB ausgeschlossen.
6.7. Ist der Kunde Verbraucher, gilt folgendes: Er kann im Fall von Mängeln zwischen der Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder unzumutbar ist, kann der Kunde nach seiner Wahl ohne Setzung einer Frist vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Das Rücktrittsrecht steht dem Kunden jedoch nicht zu, wenn der Mangel geringfügig ist.
7. Schadenersatz:
7.1 Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, sie wurden von MEDITEC vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Unternehmer haben das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu beweisen. In jedem Fall wird die Haftung auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.2 MEDITEC haftet unberührt der vorstehenden Haftungsbeschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer zumindest leicht fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist beruhen. Für Schäden, die auf dem Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar am Vertragsgegenstand eintreten, haftet MEDITEC allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich auch von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. MEDITEC haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden oder Schäden aus Ansprüchen Dritter.
7.3 Wenn ein Mangel durch ungeeignete oder unsachgemäße Behandlung und/oder Missachtung der Gebrauchsanweisungen von MEDITEC verursacht wird, ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
8. Sonstige Bestimmungen:
8.1. Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ungültig sind, hat dies nicht die Ungültigkeit des gesamten Vertrages bzw. der gesamten Allgemeinen Verkaufsbedingungen zur Folge. Der restliche Vertragsinhalt bzw. die restlichen Allgemeinen Verkaufsbedingungen bleiben unverändert bestehen.
8.2. Für Rechtsstreitigkeiten über das Zustandekommen oder die Rechtswirksamkeit dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder über deren Rechtswirkungen sowie über Verträge, denen diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen zugrunde liegen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in St. Pölten vereinbart. MEDITEC ist wahlweise jedoch auch berechtigt, bei dem für den Geschäftssitz/Wohnort des Kunden zuständigen Gericht zu klagen.
8.3. Auf die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien ist Österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden.
8.4. Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 8.2. nicht. Derartige Rechtsstreitigkeiten können nur bei Gerichten eingeleitet werden, in deren Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthaltsort oder der Ort der Beschäftigung des Verbrauchers liegt.
1. Datenverarbeitung
1.1. Im Rahmen des Bestellprozesses gehen die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten an die MEDITEC Medizintechnik GmbH, Mathilde Beyerknecht-Strasse 9, 3104 St. Pölten, Österreich, (kurz „MEDITEC“ oder „wir“).
1.2 Insbesondere auch um das Angebot stetig zu verbessern, werden diese Daten erhoben, gespeichert und ausgewertet: Name, Rechnungsanschrift, Lieferanschrift, UStID, E-Mail Adresse, Telefonnummer.
2. Kontaktformular
2.1. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf (z.B. über das Kontaktformular oder per E-Mail) werden die von Ihnen gemachten Angaben zwecks Bearbeitung der Anfrage sowie für etwaige Anschlussfragen gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
3. Newsletter
3.1. Sie haben die Möglichkeit sich für eine regelmäßige Informationsverständigung durch Nachrichten unseres Unternehmens über unsere Produkte, aktuelle Angebote und sonstige unternehmensbezogene Informationen mittels Werbe-E-Mails, insbesondere Newsletter anzumelden. Im Zuge eines Kaufabschlusses über unseren Webshop oder auf anderem Wege der Kontaktaufnahme kann dieses Einverständnis unmissverständlich und freiwillig angegeben werden. Der Kunde stimmt dadurch zu, dass seine personenbezogenen Daten, nämlich – soweit angegeben – Name, Firmenname, Ansprechperson, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Wohn-/Geschäftsanschrift und themenbezogenes Interesse zum oben genannten Zweck gespeichert und verarbeitet werden. Eine Weitergabe der von Ihnen bekannt gegebenen Daten an Dritte erfolgt nicht, sofern dies nicht zur konkreten Vertragsabwicklung notwendig ist (z.B. Spediteur hinsichtlich der Lieferung). Die Zustimmung stellt keine Voraussetzung für den Vertragsabschluss dar.
3.2. Bei der Anmeldung werden Ihre IP-Adresse samt dem Anmeldedatum gespeichert, um einen Nachweis zu haben, sollte z.B. ein Dritter Ihre E-Mail-Adresse missbrauchen.
3.3. Die Zustimmung zur Speicherung der genannten Daten sowie der Nutzung zum Versand des Newsletters kann jederzeit wie folgt widerrufen werden:
3.4. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur insofern und insoweit als dies für die Abwicklung der Bestellungen notwendig ist (z.B. Logistikpartner).
4. Auskunfts-, Berichtigungs-, und Löschungsrecht
4.1. MEDITEC erteilt Ihnen gerne jederzeit Auskunft über Ihre bei MEDITEC gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und allfällige Übermittlungsempfänger. Kontaktieren Sie dazu bitte MEDITEC schriftlich mittels Kontaktformular.
4.2. Auch ist MEDITEC verpflichtet, auf Ihr Verlangen die über Sie gespeicherten Daten zu berichtigen, zu sperren oder zu löschen, sofern dem nicht andere gesetzliche Regelungen (z.B. etwaige gesetzliche Aufbewahrungspflichten) entgegenstehen.
5. Cookies
5.1. Wir weisen darauf hin, dass MEDITEC als Webshop-Betreiber zum Zweck des einfacheren Einkaufsvorganges und zur späteren Vertragsabwicklung Ihre IP-Daten als User in Form von sogenannten Cookies speichert. Ebenso werden zur Durchführung der Vertragsabwicklung Ihr Name, Ihre Anschrift und Kreditkartennummer als Einkäufer gespeichert. Darüber hinaus werden zum Zweck der Vertragsabwicklung folgende Daten auch bei MEDITEC gespeichert: der gesamte Einkaufswagen, die Objekte im Einkaufswagen, persönlicher Code für jeden Kunden, um den Einkaufswagen zuordnen zu können. Die Cookies speichern keine persönlichen Daten.
5.2. Zur Abwicklung der Zahlungen erfolgt eine Weitergabe der von Ihnen bekannt gegebenen Daten an unser Kreditinstitut, soweit dies für die Abwicklung der Zahlungen notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit es nicht zur Vertragserfüllung notwendig ist.
5.3. Nach Beendigung des virtuellen Einkaufs werden die mit dem Kauf im direkten Zusammenhang stehenden Daten, wie Name, Anschrift, Telefonnummer, Email Adresse, Bankverbindung und/oder Kreditkartennummer, für die Dauer der verpflichtenden Frist zur Wahrung von Garantie oder Gewährleistungsansprüchen durch den Kunden, bei MEDITEC gespeichert. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmung des § 96 Abs. 3 TKG sowie des § 8 Abs. 3 Z 4 DSG bzw. Art 6 Abs lit b DSGVO.
5.4. Üblicherweise können Sie durch Änderung Ihrer Browsereinstellungen die Verwendung der Cookies verhindern. Bitte beachten Sie jedoch, dass dadurch möglicherweise die Funktionalität der Website eingeschränkt wird.
6. Datensicherheit
6.1. MEDITEC achtet auf eine größtmögliche Sicherheit Ihrer Daten. MEDITEC versucht, seine Website und seinen Online-Shop durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen den Zugriff durch unbefugte Personen bestmöglich abzusichern.
6.2. Nichtsdestotrotz weist jede Datenübertragung über das Internet Sicherheitslücken auf. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
MEDITEC – Mobil-Kommunikation
ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN ab 1.2.2017
Zur besseren Übersicht der Bereiche Mobiltelefonie und Datenübertragung sind deren Nutzungsbedingungen nachstehend dargestellt. Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen für die Mobilkommunikation sind ein integrierter Bestandteil der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der MEDITEC Medizintechnik GmbH. Die MEDITEC Medizintechnik GmbH wird in Folge als MEDITEC bezeichnet, der Vertragsnehmer als Nutzer und der Mobilfunknetzanbieter als Mobilfunkbetreiber.
1. MEDITEC – Mobiltelefonie-Dienstleister
1.1. MEDITEC bietet ausgewählten Kundengruppen Mobiltelefonie – Sondertarife an, die mit etablierten Mobilfunkbetreiber vereinbart sind. MEDITEC ist ermächtigt, Mobilfunkleistungen ausgewählten Kunden anzubieten. Dabei übernimmt MEDITEC die Aufgabe des Vertriebs, der Administration, der Vertragsabwicklung und Verwaltung, die Auskunftserteilung / Informationsaufbereitung, die Abrechnung und das Inkasso. MEDITEC ist alleiniger Ansprechpartner für alle rechtsverbindlichen Vertragsformalitäten. MEDITEC stellt dem Nutzer die jeweiligen SIM-Karten des Mobilfunkbetreibers zur Verfügung und/oder übernimmt die eSIM-Verwaltung für den Nutzer.
2. Vertragsabschluss:
2.1. Die Laufzeit des MEDITEC-Mobilfunkvertrages beginnt, sobald eine Übertragungserklärung oder ein Antrag zur Neuanmeldung an MEDITEC übermittelt wurde und MEDITEC diesem Antrag in Folge zustimmt. Eine Zustimmung muss nicht in schriftlicher Form ergehen, sondern kann auch durch die Leistungserbringung erfolgen. Mit Antragsstellung und Zustimmung kommt ein Vertrag zustande. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Vertrag unbefristet. Sinngemäß gilt das Gleiche bei einer Neuanmeldung einer Rufnummer.
2.2. Der Antragsteller hat eine vollständige und wahrheitsgemäße Bekanntgabe aller Angaben (Pflichtfelder) im Anmelde- bzw. Übertragungsformular von MEDITEC anzuführen.
2.3. Für den Vertragsabschluss benötigt MEDITEC eine inländische Zustell- und Rechnungsanschrift, eine österreichische Bankverbindung, eine schriftliche Einzugsermächtigung und eine gültige Mailadresse zur Übermittlung der monatlichen Rechnungen.
3. Mindestvertragsdauer:
3.1. Die Mindestvertragsdauer von 24 Monaten beginnt mit jenem Tag, an dem MEDITEC die vereinbarten Leistungen bereitstellt, selbst wenn der Nutzer diese nicht in Anspruch genommen hat. Innerhalb der Mindestvertragsdauer ist keine ordentliche Vertragskündigung durch den Nutzer möglich.
3.2. Die Mindestvertragsdauer verlängert sich nach Ablauf nach 24 Monaten automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht fristgerecht spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweils gültigen Mindestvertragsdauer schriftlich gekündigt wird.
3.3. Bindung durch Mobiltelefonhardware:
Sofern mit der Neuanmeldung oder einer Vertragsverlängerung ein begünstigter Bezug von neuer Mobilfunkhardware/-Telefon in Anspruch genommen werden kann (hierzu wurde für die Akzeptanz einer rechtlichen Mindestvertragsdauer ein Kostenzuschuss auf den Neugerätepreis gewährt), wird mit der monatlichen Grundentgeltzahlung die vereinbarte Bindefrist getilgt. Innerhalb der Bindefrist (Mindestvertragsdauer) ist keine ordentliche Kündigung durch den Nutzer möglich. Ab dem 12.2016 ist bei den angebotenen Tarifen über die A1 Telekom Austria keine Mobilfunkhardwarestützung mehr möglich.
4. Zusatzservices & Drittanbieter
4.1. Für die Bestellung von kostenfreien oder kostenpflichtigen Zusatzservices (Daten-, Roamingpakete, sowie diverse Zusatzpakete) wurden mit dem jeweiligen Mobilfunkbetreiber gesonderte Vereinbarungen mit oder ohne eigener Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen. Kostenpflichtige Zusatzservices werden bei Bestellung gesondert verrechnet und sind nicht im MEDITEC Grundentgelt inkludiert. Bereits angemeldete Zusatzservices werden, sofern im jeweiligen MEDITEC Tarif anmeldbar, bei Übertragung einer Rufnummer nicht automatisch gekündigt, sondern mit übernommen und gesondert abgerechnet. Sofern eine Mindestvertragsdauer bei dem Zusatzservice vorgegeben ist, wird diese mit Übertragung der Rufnummer an MEDITEC mit gleicher Dauer neu begonnen.
4.2. Mehrwertdienste über Drittanbieter werden i.d.R. vom Nutzer direkt bestellt bzw. abgeschlossen (kostenpflichtige Klingeltöne, Mehrwert-SMS, Abonnements, uvm). Mit Bestellung von Mehrwertdiensten fallen einmalige oder wiederholte Kosten an. Diese Entgelte sind nicht im Grundentgelt der MEDITEC inkludiert und werden gesondert in Rechnung gestellt. Angemeldete Mehrwertdienste werden bei Übertragung der Rufnummer an MEDITEC nicht gekündigt und bleiben i.d.R. weiterhin angemeldet. Mehrwertdienste können ausschließlich nur durch den jeweiligen Nutzer beim Drittanbieter gekündigt werden.
5. Roamingentgelte
5.1. In Abhängigkeit des Vertragsverhältnisses beim Mobilfunkanbieter und dem jeweiligen Netzdienstleister können im Ausland je nach Nutzungsart unterschiedliche Roamingentgelte anfallen. Diese Kosten werden gesondert verrechnet und sind, sofern die tarifliche Regelung bei MEDITEC nichts anderes vorsieht, nicht im MEDITEC Grundentgelt enthalten. Bestellte Roaming-Tarifpakete sind s c h r i f t l i c h an- und s c h r i f t l i c h abzumelden. Die jeweils gültige Mindestvertragsdauer der gewünschten Pakete ist einzeln anzufragen. Eine nachträgliche bzw. rückwirkende Einrichtung von Roaming-Tarifpaketen ist nicht möglich. Auch können etwaige Mehrkosten, die durch eine nicht oder nicht zeitgerecht durchgeführte Anmeldung von Roaming-Tarifpaketen entstanden sind, nicht rückerstattet werden.
6. Telefonbucheintrag
6.1. Sowohl bei Neuanmeldungen als auch bei Übertragungen von bestehenden Mobilfunkanschlüssen an MEDITEC werden die betreffenden Rufnummern automatisch als Geheimnummer geführt und damit nicht in aktuellen Telefonbüchern veröffentlicht. Bestehende Einträge werden bei der Übertragung aus den Telefonbüchern gelöscht.
7. Informationspflicht
7.1. Auf gerichtliche oder behördliche Anordnung ist MEDITEC verpflichtet, Auskünfte über die der Rufnummer zugeordnete Daten zu erteilen (z.B. Einzelgesprächsnachweise, Informationen über den Benutzer der Rufnummer – Adressauskunft usw.). MEDITEC informiert in der Regel den Nutzer der jeweiligen Rufnummer vor der angeordneten Beauskunftung.
8. Zahlungsbedingungen
8.1. Sie erhalten Ihre monatliche Abrechnung von MEDITEC. Abrechnungszeitpunkt ist jeweils vom Monatsersten bis zum Monatsletzten. Ausgenommen sind Leistungen von Drittanbietern (z.B. Roamingentgelte, o.ä.) die auch zu einem späteren Zeitpunkt abgerechnet werden können.
8.2. Die vereinbarten, monatlichen Entgelte wie z.B. Grundentgelte, oder Entgelte für Tarifpakete und -optionen, verrechnet MEDITEC im Voraus. Andere Entgelte (z.B. Verbindungsentgelte) verrechnet MEDITEC nachdem die Leistung erbracht und vom jeweiligen Mobilfunkbetreiber an MEDITEC verrechnet wurde.
8.3. Ein Rechnungseinspruch kann ausnahmslos nur schriftlich an MEDITEC und unter Einhaltung einer 4-wöchigen Frist ab Zustellungsdatum berücksichtigt werden, andernfalls gilt die aktuelle Rechnung als anerkannt. Spätere Reklamationen können nicht akzeptiert werden. Ihr Rechnungseinspruch wird von MEDITEC an den Mobilfunkbetreiber zur Klärung weitergeleitet. Über das Ergebnis werden Sie von MEDITEC schriftlich informiert.
9. Bankspesen
9.1. Etwaig anfallende, mit der Zahlung verbundenen Bankspesen trägt der Nutzer. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Bankeinzug vom angegebenen Konto des Nutzers nicht durchgeführt werden kann und dadurch Zusatzkosten entstehen. Der Nutzer verpflichtet sich, eine Änderung der Bankverbindung oder Kontodaten unmittelbar an MEDITEC schriftlich bekanntzugeben bzw. für eine gültige Bankeinzugsmöglichkeit der MEDITEC zu Sorgen.
10. Kündigung und Deaktivierung diverser Zusatzdienste
10.1. Sämtliche Vereinbarungen können nur in Schriftform anerkannt und auch nur dann geltend gemacht werden, wenn die Erfordernis der Schriftform nachweislich eingehalten wurde. Dabei besteht jederzeit die Möglichkeit, MEDITEC die Änderungswünsche per Mail, Fax oder auf dem Postweg zukommen zu lassen. Mündliche Vereinbarungen sind nicht zulässig und können nicht geltend gemacht werden.
10.2. Angemeldete Zusatzdienste oder Mehrwertservices von Drittanbietern (z.B. Jamba, Klingeltöne, Abonnements, etc.) können nicht von MEDITEC gekündigt oder deaktiviert werden und müssen vom Nutzer selbst gekündigt werden. Alle daraus entstandenen Kosten trägt der Nutzer, bei Nichtkündigung auch über ein bereits mit MEDITEC beendetes Vertragsverhältnis hinaus (z.B. Abonnement).
11. Rufnummernübertragung zu MEDITEC
11.1. Bei einer Rufnummernübertragung ändert sich rechtlich der Vertragsnehmer beim Mobilfunkbetreiber. Dies führt bei einer Rufnummernübertragung beim Mobilfunkbetreiber zu einer Endabrechnung der Vertragssituation für den bisherigen Nutzer und in Folge zu einer vertraglichen Neusituation für den neuen Vertragsnehmer (MEDITEC). Der Nutzer ist verpflichtet, für alle Restentgelte beim bisherigen Mobilfunkbetreiber aufzukommen, die aus der vertraglichen Endabrechnung resultieren.
12. Rufnummernmitnahme bei Vertragskündigung
12.1. Jede bestehende Rufnummer, die in den MEDITEC–Mobiltelefonvertrag übertragen werden soll, kann bei Vertragsauflösung (Kündigung) auch wieder aus dem MEDITEC–Mobiltelefonvertrag herausgelöst und auf Wunsch wieder an den Nutzer rückübertragen werden. Bei einer Übertragung auf MEDITEC ändert sich beim Mobilfunkanbieter der Vertragsnehmer der Rufnummer. Bei einer erstmaligen Neuanmeldung einer Rufnummer aus dem Rufnummernkreis der MEDITEC kann nach Vertragsauflösung eine Rufnummernübertragung auf den Nutzer je nach den aktuellen technischen Vorgaben und Möglichkeiten des Netzbetreibers durch MEDITEC nicht verbindlich zugesagt werden. Allenfalls besteht kein Rechtsanspruch auf Übertragung der genutzten Rufnummer auf den Nutzer. Eine Vertragsauflösung kommt sohin einer Rufnummernkündigung gleich und die Rufnummer wird von MEDITEC auf unbestimmte Zeit deaktiviert. Eine spätere Wiederaktivierung auf einen anderen Nutzer ist möglich und zulässig.
13. Mobile Datennutzung
13.1. Um zusätzliche Leistungen (z.B. Datenübertragung, Internet, e-Mail) mit dem Mobiltelefon nutzen zu können, ist es erforderlich die entsprechenden Dienste vom Mobilfunkbetreiber freigeschalten zu bekommen. Sofern nicht im vereinbarten MEDITEC-Tarif enthalten, müssen diese Dienste in Form von gesonderten Tarifoptionen oder –paketen s c h r i f t l i c h bei MEDITEC bestellt werden.
13.2. Je nach Mobilfunkbetreiber kann der aktuelle Monatsverbrauch des genutzten Datenvolumens auch mittels Web-Applikation oder Mobiltelefon –App eingesehen und dadurch unter Kontrolle gehalten werden. Es gelten die jeweiligen Nutzungsbestimmungen des Mobilfunkbetreibers für diese Anwendungen. Sowohl für die Inlands- als auch Auslandsdatennutzung kann der Mobilfunkbetreiber eine technische Ein- oder Mehrstufenverständigung des aktuell genutzten Datenvolumens an den Nutzer vornehmen. Diese verständigt vor der monatlichen Maximalausschöpfung gemäß der tariflichen Vereinbarung und soll dem Nutzer eine Informations- oder Entscheidungsmöglichkeit der erweiterten Nutzung ermöglichen (überschreiten des monatlich vereinbarten Datenvolumens). Die erweiterte Nutzung kann für den Nutzer kostenpflichtig sein, die er bei jeweiliger Verständigung unter Kenntnisnahme der Zusatzkosten verbindlich direkt vom Mobiltelefon bestellen kann. Die technische Verständigung der bevorstehenden Maximalnutzung des monatlichen Datenvolumens geht direkt vom Mobilfunkbetreiber und nicht von MEDITEC aus und entbindet den Nutzer im Falle einer Nichtzustellung der Verständigung gegenüber MEDITEC nicht in der Begleichung etwaig zusätzlich verursachter Kosten. Bei Maximalausnutzung des monatlichen Datenvolumens und einer Nichtzustimmung der Zusatzkosten der erweiterten Datennutzung kann je nach Tarifmodell entweder eine technische Sperre der weiteren Datennutzung, oder aber eine technische Beschränkung der maximal möglichen Datenübertragungsrate aktiviert werden.
14. Mobiler Sprachtarif
14.1. Je nach tariflicher Vereinbarung sieht der MEDITEC Tarif eine Freiminutenregelung vor, welche im monatlichen Grundentgelt inkludiert, oder als Aufpreis auf der Rechnung enthalten ist. Je nach Mobilfunkbetreiber kann der aktuelle Monatsverbrauch der genutzten Freiminuten auch mittels Web-Applikation oder Mobiltelefon –App eingesehen und dadurch unter Kontrolle gehalten werden. Es gelten die jeweiligen Nutzungsbestimmungen des Mobilfunkbetreibers für diese Anwendungen. Eine Überschreitung des monatlichen Freiminutenkontingents kann je nach Tarifmodell Zusatzkosten verursachen, die MEDITEC dem Nutzer in Rechnung stellt. Um das dauerhaft zu unterbinden, kann auf Wunsch auf ein nächstgrößeres Tarifmodell gewechselt werden.
15. Spezialroamingtarif
15.1. MEDITEC vereinbart mit den jeweiligen Mobilfunkbetreibern einen Großkundentarif mit marktüblich, aktuellen Konditionen.
15.2. Spezial-Roamingtarife stellen Tarife in ausgewählten Ländern innerhalb als auch außerhalb der EU dar. Damit unterliegen diese NICHT den tariflichen Vorgaben der EU Roaming Verordnung (nationaler Tarif + Roamingaufschläge von 5 Cent /Min/MMS/MB und 2 Cent/SMS), sodass weder die preislichen Obergrenzen gelten als auch abweichende Taktungen zur Anwendung kommen können.
16. Ablehnung eines Antrags an MEDITEC, Sperre von Leistungen, oder Vertragsauflösung durch MEDITEC
16.1. MEDITEC kann die Leistungen ganz oder teilweise sperren, eine Ablehnung zur Übertragung einer Rufnummer auf MEDITEC aussprechen, oder die Neuanmeldung einer Rufnummer ablehnen, wenn
– ein Zahlungsverzug gegenüber MEDITEC oder einem zusammengehörigen Unternehmen besteht,
– eine fehlende Rechtsfähigkeit vorliegt, eine fehlende Geschäftsfähigkeit vorliegt (keine Genehmigungs- und Haftungs- Erklärung Ihres gesetzlichen Vertreters)
– unrichtige Angaben bei der Bestellung gemacht oder die erforderlichen Nachweise nicht erbracht wurden,
– wenn der begründete Verdacht auf missbräuchliche Verwendung der Rufnummer vorliegt, insbesondere bei
– Durchführung bedrohender oder belästigender Anrufe,
– Datenübertragungen oder sonstige Fälle nach § 78 TKG durchgeführt werden,
– Betrug oder andere strafbare Handlungen damit gesetzt werden,
– Übermitteln oder Speichern verbotener Inhalte – also Inhalte, die gegen gesetzliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen; jedenfalls Inhalte die pornographisch,? nationalsozialistisch, beschimpfend, beleidigend, rassistisch, fremdenfeindlich, politisch extremistisch, gewaltverherrlichend oder moralisch verwerflich sind;? oder Inhalte, die gegen die „Netiquette“ verstoßen,
– Übermitteln oder Speichern urheberrechtlich geschützter Inhalte, wenn Sie nicht die erforderlichen Rechte besitzen,
– Zusendung von unerbetenen Informationen z.B. mit E-Mails oder SMS – zu Zwecken der Direkt-Werbung oder als Massen-Sendung („Spamming“ nach § 107 TKG) und
– Versuche, unerlaubt Zugang zu fremden Computer-Systemen zu erlangen (z.B. Hackversuche, Portscans).
– eine fehlende schriftliche Einzugsermächtigung besteht
– eine fehlende inländische Bankverbindung vorliegt
– andere wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden.
17. Haftung
17.1. Der Vertragsnehmer, auch sinngemäß der Nutzer, haftet bei einer zu vertretenden Verletzung von Rechten Dritter gegenüber diesen unmittelbar – insbesondere wenn Sie gegen oben angeführter Punkte verstoßen. Außerdem halten Sie MEDITEC vollständig schad- und klaglos, wenn MEDITEC von Dritten gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen werden.
17.2. Wenn Dritte mit der SIM-Karte, den rufnummern- bzw. nutzerbezogenen Codes oder sonst über die Rufnummer Kommunikationsdienstleistungen von Mobilfunkbetreibern oder anderen Anbietern (z.B. Mehrwertdienstbetreibern) in Anspruch nehmen, dann haftet der Vertragsnehmer für alle Entgeltforderungen.
17.3. Hinsichtlich einer Nutzung der Mobilfunknetzverbindungen des jeweiligen Mobilfunkbetreibers gilt bei Ausfällen, Störungen, Servicierungs- und Wartungsarbeiten: Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, verloren gegangene Daten, mittelbare und Folgeschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen – soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht.
18. Indexanpassung:
18.1. Sofern der Mobilfunkbetreiber eine Verbraucherpreisindex-Tarifanpassung vorsieht bzw. durchführt und in der MEDITEC Tarifvereinbarung der Passus der Verbraucherpreisindex-Tarifanpassung angeführt ist, wird diese bei Wirksamkeit und Anwendung an den Vertragsnehmer weitergegeben.
19. Einseitige Vertragsänderungen
19.1. Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der MEDITEC – Mobil-Kommunikation können bei Notwendigkeit abgeändert werden. Bei Änderungen wird zwischen ausschließlich begünstigenden und nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen unterschieden.
19.2. Ausschließlich begünstigende Änderungen treten am Tag der Ankündigung in Kraft.
19.3. Nicht ausschließlich begünstigende Änderungen zu einem fristgerecht angekündigtem Datum entbieten dem Vertragsnehmer das Recht einer außerordentlichen Vertragskündigung ohne Restentgeltvorschreibungen. Eine solche Kündigung wird mit Zugang der s c h r i f t l i c h e n Kündigung an MEDITEC wirksam, sofern kein abweichendes Kündigungsdatum angegeben ist.